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Upload-Filter sollen Raubkopien von Geräten löschen

erschienen in der Kategorie Alltag, am 01.04.2019
Schnatterente
Nachdem sich die Europäische Union in der letzten Woche für die neue Urheberrechtsreform entschieden hat, welche auch den umstrittenen Artikel 13 (eigentlich Artikel 17) enthält, wurden heute im Europäischen Parlament neue Gesetzesinitiativen für deren konkrete Umsetzung auf Länderebene vorgestellt und diskutiert. Insbesondere ging es dabei um die Ausgestaltung der Upload-Filter, welche in Deutschland aber zukünftig nicht mehr als solche bezeichnet werden sollen, sondern unter dem Begriff "Technische Schutzeinrichtung zur fairen Bezahlung von Urhebern" eingeführt werden.

Google, Facebook und Springer profitieren

Der von Deutschland in Zusammenarbeit mit Frankreich entwickelte und für die Einführung in beiden Ländern geplante Entwurf sieht vor, dass die technischen Schutzeinrichtungen auf einer Software beruhen, welche clientseitig (also auf dem Computer oder Smartphone der Person, die etwas hochladen will) ausgeführt wird und die für jeden hochzuladenden Inhalt eine eindeutige Identifikationsnummer (Hashsumme) berechnet, die nachfolgend an einen entsprechenden Service Provider übertragen wird. Dieser bewertet dann, ob es sich um einen bekannten und lizenzierten Inhalt handelt oder nicht. Bei bisher unbekannten Inhalten erfolgt ein Upload des gesamten Datenmaterials zum Anbieter. Dieser ist nach dem aktuellen Gesetzesentwurf auch berechtigt, Gebühren für seine Dienstleistung zu erheben, die wohl von den Plattformbetreibern zu zahlen sein werden, welche die (nach dem Gesetz obligatorischen) Prüfsysteme nutzen. Hierzu wurden jedoch keine weiteren Details genannt.

Als Service Provider dürfen in diesem Verfahren Firmen agieren, welche zuvor einen entsprechenden Zertifizierungsprozess in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union durchlaufen haben, dessen Durchführung mehr als 930.000 Euro zuzüglich Steuern (also z.B. zzgl. 0,5 % bei Beantragung in Irland) kosten soll. Google (YouTube), Apple, Facebook und die Axel Springer SE haben bereits angekündigt, entsprechende Dienste anbieten zu wollen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten ist nicht davon auszugehen, dass kleinere, mittelständige Unternehmen ebenfalls in diesen Markt einsteigen werden.

Upload-Filter führen zu Zensur

Bereits jetzt gibt es massive Kritiken an den konkreten Umsetzungsplänen für die Upload-Filter. So ist davon auszugehen, dass es zu einer Art indirekter Zensur im Internet kommen wird, da weniger neue Plattformen entstehen werden, als in der Vergangenheit, weil man als Plattformbetreiber nicht nur für die Urheberrechtsverstöße der Nutzer geradestehen, sondern auch mit hohen, schwer kalkulierbaren Kosten rechnen muss.

Automatisches Löschen von Inhalten – Überwachung durch die Hintertür

Neben dieser Problematik wird im vorliegenden Gesetzesentwurf zudem ein Passus als besonders kritisch betrachtet, welcher vorsieht, dass die verwendeten Prüfsoftwaresysteme Inhalte automatisch vom Gerät des Uploaders löschen, insofern es sich bei diesen um widerrechtlich erstellte Kopien oder illegale Inhalte handelt. Derartige Verstöße sollen zudem in einer zentralen Datenbank gezählt und gegebenenfalls auch geahndet werden können. Auch wenn es hierzu noch keine konkreten Pläne gibt, ist mit einer Erweiterung des Bußgeldkataloges oder der Einführung sogenannter "Blacklists" zu rechnen, welche dafür sorgen, dass "Wiederholungstäter" für bestimmte Zeiträume oder dauerhaft gar keine Inhalte mehr publizieren können.

Geschnatter

4 Kommentare, selbst mitschnattern << < Seite 1/1 > >>
Anonym, am 01.04.2019 um 17:09 Uhr
Beide Daumen hoch, da hast du dir für heute richtig Mühe gegeben :D
Arne, am 01.04.2019 um 23:07 Uhr
Leider so nah an der Realität, dass man es fast glauben kann.
Anderer Arne, am 02.04.2019 um 06:52 Uhr
Also bei dir falle ich meistens auf die Artikel rein. :-D
Anonym, am 02.04.2019 um 07:28 Uhr
Passt evtl. auch dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=ad1FjK2ywZw