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EroTax: Steuer auf Pornografie wird 2016 eingeführt

erschienen in der Kategorie Satire, am 01.04.2015
Schnatterente
Mit einer knappen Mehrheit von zwei Stimmen haben sich CDU/CSU und SPD heute darauf verständigt, ab 2016 eine Steuer auf den Konsum erotischer und pornografischer Inhalte zu erheben. Damit setzt die Große Koalition die bereits 2013 von Brüssel verabschiedete EU-Richtlinie namens "EroTax" um.

Im Klartext bedeutet EroTax, dass die deutschen Telekommunikationsprovider ab dem 01. Januar 2016 protokollieren müssen, wer pornografische Webseiten auf- oder entsprechende Telefonhotlines anruft. Je übertragenem Megabyte an Bild- oder Videomaterial, bzw. je Gesprächsminute werden Steuern in Höhe von 1,3 Cent fällig, welche am Monatsende im Zuge der Telefonabrechnung zu entrichten sind. Erotische Literatur (z.B. Bücher wie "Fifty Shades of Grey") sowie Magazine (wie der "Playboy") sind ebenfalls von der neuen Steuer betroffen und werden 2,7% teurer.

Auf Basis aktueller Hochrechnungen geht die Bundesregierung von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 42 Milliarden Euro aus. Circa zwei Drittel des Geldes fließen in einen EU-Fond zur Stabilisierung des Euro sowie zur Rettung maroder EU-Mitgliedsstaaten. Über den verbleibenden Teil des Geldes kann die Bundesrepublik Deutschland frei verfügen. Geplant ist unter anderem die Finanzierung von Straßenbauprojekten sowie des Internetbreitbandausbaus in ländlichen Gebieten. Ein kleiner Teil der Einnahmen (0,66%) soll in Aufklärungsprojekte über AIDS und Geschlechtskrankheiten sowie in ein Projekt zur Bekämpfung illegaler Prostitution fließen.

Kritiker der Einführung von EroTax werfen der EU sowie der Bundesregierung unterdessen vor, willkürlich Steuern zu erheben. Sie argumentieren, die im Volksmund auch als "PornoTaxe" bezeichnete Gebühr werde nur eingeführt, weil immer weniger Leute rauchen und dementsprechend weniger Einnahmen aus der Tabaksteuer zu verzeichnen seien.
Auch Datenschützer schlagen Alarm. Sie kritisieren die Erhebung persönlicher und streng vertraulicher Informationen und weisen darauf hin, dass die geplante, langfristige Speicherung (sechs Monate) der Verbindungsdaten einer heimlichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gleichkomme. Zwar wies der zuständige Bundesinnenminister bereits darauf hin, dass es für den prinzipiell möglichen Zugriff auf die Daten zu Ermittlungszwecken keine rechtliche Grundlage gäbe, dennoch haben mehrere EroTax-Gegner bereits angekündigt, vorm Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen.

Geschnatter

4 Kommentare, selbst mitschnattern << < Seite 1/1 > >>
alx, am 01.04.2015 um 08:36 Uhr
Gott sei Dank ist die Masturbationssteuer nicht durch den Bundesrat gekommen...das hätte so manchen Singlehaushalt in den Ruin getrieben.
Steffen, am 01.04.2015 um 09:44 Uhr
April, April. Aber nett geschrieben. :)
Fry, am 17.04.2015 um 17:41 Uhr
@alx: Die MasTax kommt glaube nächstes Jahr. Ein Teil der Einnahmen fließt in die Erforschung von Rückenmarkschwund. ;)
Karsten, am 28.04.2015 um 15:51 Uhr
Schön geschriebener Aprilscherz. Inzwischen sind gerade einmal 28 Tage um und das mit der Vorratsdatenspeicherung ist leider kein Witz mehr sondern wieder Realität.
So ein Ärger ...