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Schnatterente
Der Paragraph 183 des Strafgesetzbuches (StGB) legt fest, welches Strafmaß für exhibitionistische Handlungen verhängt werden kann.

Liest man sich den ersten Absatz des Gesetzestextes mal genau durch, fällt etwas auf:

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Mann? Ein Mann. Wir leben in einem Land, in dem Unmassen von Steuergeldern dafür rausgeschmissen werden, dass die Straßenverkehrsordnung geschlechtsneutral formuliert wird, und ausgerechnet bei diesem Paragraphen des StGB steht "ein Mann"?

Kann das Zufall sein? Hat sich da jemand einen Scherz erlaubt? Oder haben sich die Schreiber vielleicht gedacht, dass eine Frau so etwas nicht macht? Oder dachten sie, dass ein Mann das nicht zur Anzeige bringt, wenn es eine Frau macht?

Fragen über Fragen. Man könnte fast sagen, dieser Sexismus-bestrafende Paragraph ist sexistisch.

Aber jetzt mal im Ernst, kann uns mal ein Jurist aufklären, warum das so ist? Muss ja einen Grund haben ...
Danke, Jakob.

Geschnatter

1 Kommentar, selbst mitschnattern << < Seite 1/1 > >>
Andi, am 21.01.2014 um 22:38 Uhr
Hallo,

meiner Meinung nach verstößt dieser Paragraph gegen das Gleichheitsgebot.

Das Bundesverfassungsgericht sieht das allerdings etwas anders: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html
(von 1999!)

Viele Grüße