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Alltag, am
01.04.2019
Nachdem sich die Europäische Union in der letzten Woche für die neue Urheberrechtsreform
entschieden hat, welche auch den umstrittenen Artikel 13 (eigentlich Artikel 17) enthält, wurden heute im Europäischen Parlament neue Gesetzesinitiativen für deren konkrete Umsetzung auf Länderebene vorgestellt und diskutiert. Insbesondere ging es dabei um die Ausgestaltung der
Upload-Filter, welche in Deutschland aber zukünftig nicht mehr als solche bezeichnet werden sollen, sondern unter dem Begriff
"Technische Schutzeinrichtung zur fairen Bezahlung von Urhebern" eingeführt werden.