Polizei: Schüler müssen sich wegen 5 Euro ausziehen
erschienen in der Kategorie Alltag, am 05.12.2012

Was ist verhältnismäßig, was nicht und was ist so unverhältnismäßig, dass man sich fragt, ob die betreffenden Beamten von allen guten Geistern verlassen waren? Das sind Fragen, die man sich in Deutschland recht oft stellt, wenn es mal wieder darum geht, ob das Verhalten unserer Exikutivkräfte angemessen oder doch fehl am Platz war.
Als angemessenes Polizeiverhalten kann man es bezeichnen, wenn die Polizei Geschwindigkeitskontrollen an Straßen durchführt, auf denen jedes Jahr viele Leute durch verantwortungslose Raserei zu Tode kommen. Als nicht angemessen ist es einzuordnen, wenn Beamte mit Schlagstöcken und Pfefferspray auf Demonstranten losgehen, die eine illegale Sitzblockade gebildet haben und mit erhobenen Armen rufen "Wir sind friedlich, was seid ihr".
Ein von allen guten Geistern verlassenes Polizeiverhalten ereignete sich vor Kurzem in der Friedrich-List-Wirtschaftsschule in München. Dort sollte ein Jugendbeamter (also ein Beamter der für die Arbeit mit Jugendlichen ausgebildet wurde) einen Vortrag über ein Präventionsprojekt halten. Während dieser Informationsveranstaltung, für Schüler der achten Klasse, behauptete eine Schülerin, ihr seien fünf Euro gestohlen wurden. Der Beamte hinterfragte nicht, ob es auch sein könnte, dass sie den Schein verloren habe, sondern forderte den Schuldigen auf, sich freiwillig zu stellen. Als sich kein Schüler meldete, forderte der Beamte Verstärkung an. Als die eintraf, führten die Polizisten eine Leibesvisitation mit der gesamten Schulklasse durch. Einige Mädchen mussten ihren BH öffnen, andere nicht. Die Jungen mussten sich auch untenrum freimachen und ihr Geschlechtsteil anheben, damit die Beamten eine bessere Sicht hatten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass es hier nicht um Rauschgift, sondern um fünf, angeblich gestohlene, Euro ging. Ein Junge weigerte sich, seine Unterwäsche auszuziehen, woraufhin ihm ein Polizist mit einer Anzeige drohte, wenn er nicht Folge leisten würde. Der Vierzehnjährige legte brav seine Unterhose ab und die Beamten kontrollierten seinen After mit einer Taschenlampe.
Gefunden wurde natürlich nichts. Dafür haben die bayrischen Beamten unter Beweis gestellt, wie gut polizeiliche Willkür funktioniert. Mal davon abgesehen, dass es sich jeder logischen Begründung entbehrt, eine ganze Schulklasse zu kontrollieren, nur weil angeblich 5 Euro verschwunden sein sollen, ist auch anzuprangern, dass keine Gleichbehandlung der Schüler stattfand. Wenn man sich schon zu einer derart irrsinnigen Maßnahme entschließt, sollte man zumindest sicherstellen, dass gleiches (Un-)Recht für alle gilt. Der verantwortliche Polizist ist laut seinem Vorgesetztem ein "erfahrener, sehr guter Beamter".
Er wurde nun übrigens von seinen Aufgaben als Jugendbeamter entbunden, bleibt aber weiterhin ein "sehr guter Beamter" der bayrischen Polizei.
Als angemessenes Polizeiverhalten kann man es bezeichnen, wenn die Polizei Geschwindigkeitskontrollen an Straßen durchführt, auf denen jedes Jahr viele Leute durch verantwortungslose Raserei zu Tode kommen. Als nicht angemessen ist es einzuordnen, wenn Beamte mit Schlagstöcken und Pfefferspray auf Demonstranten losgehen, die eine illegale Sitzblockade gebildet haben und mit erhobenen Armen rufen "Wir sind friedlich, was seid ihr".
Ein von allen guten Geistern verlassenes Polizeiverhalten ereignete sich vor Kurzem in der Friedrich-List-Wirtschaftsschule in München. Dort sollte ein Jugendbeamter (also ein Beamter der für die Arbeit mit Jugendlichen ausgebildet wurde) einen Vortrag über ein Präventionsprojekt halten. Während dieser Informationsveranstaltung, für Schüler der achten Klasse, behauptete eine Schülerin, ihr seien fünf Euro gestohlen wurden. Der Beamte hinterfragte nicht, ob es auch sein könnte, dass sie den Schein verloren habe, sondern forderte den Schuldigen auf, sich freiwillig zu stellen. Als sich kein Schüler meldete, forderte der Beamte Verstärkung an. Als die eintraf, führten die Polizisten eine Leibesvisitation mit der gesamten Schulklasse durch. Einige Mädchen mussten ihren BH öffnen, andere nicht. Die Jungen mussten sich auch untenrum freimachen und ihr Geschlechtsteil anheben, damit die Beamten eine bessere Sicht hatten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass es hier nicht um Rauschgift, sondern um fünf, angeblich gestohlene, Euro ging. Ein Junge weigerte sich, seine Unterwäsche auszuziehen, woraufhin ihm ein Polizist mit einer Anzeige drohte, wenn er nicht Folge leisten würde. Der Vierzehnjährige legte brav seine Unterhose ab und die Beamten kontrollierten seinen After mit einer Taschenlampe.
Gefunden wurde natürlich nichts. Dafür haben die bayrischen Beamten unter Beweis gestellt, wie gut polizeiliche Willkür funktioniert. Mal davon abgesehen, dass es sich jeder logischen Begründung entbehrt, eine ganze Schulklasse zu kontrollieren, nur weil angeblich 5 Euro verschwunden sein sollen, ist auch anzuprangern, dass keine Gleichbehandlung der Schüler stattfand. Wenn man sich schon zu einer derart irrsinnigen Maßnahme entschließt, sollte man zumindest sicherstellen, dass gleiches (Un-)Recht für alle gilt. Der verantwortliche Polizist ist laut seinem Vorgesetztem ein "erfahrener, sehr guter Beamter".
Er wurde nun übrigens von seinen Aufgaben als Jugendbeamter entbunden, bleibt aber weiterhin ein "sehr guter Beamter" der bayrischen Polizei.
Geschnatter
9 Kommentare, selbst mitschnattern
Karl, am 22.02.2014 um 14:34 Uhr
Hach, Bayern ... :D
Heinz, am 26.02.2014 um 20:49 Uhr
Ergänzung zum Ausgang des Ermittlungsverfahrens:
Der Staatsanwalt/die Staatsanwaltschaft hat nach geheuchelter Bestürzung über den Polizisten gesagt, dass das keinesfalls Nötigung, sondern vollkommen in Ordnung sei.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-an-muenchner-schule-verfahren-gegen-jugendbeamten-eingestellt-1.1712144
Der Staatsanwalt/die Staatsanwaltschaft hat nach geheuchelter Bestürzung über den Polizisten gesagt, dass das keinesfalls Nötigung, sondern vollkommen in Ordnung sei.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-an-muenchner-schule-verfahren-gegen-jugendbeamten-eingestellt-1.1712144
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