Schadensersatz bei Internetausfall
erschienen in der Kategorie Alltag, am 25.01.2013

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass man beim Ausfall der Internetleitung einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Die Richter des BGH argumentieren in ihrem Grundsatzurteil, dass der Internetanschluss eine zentrale Bedeutung für die Lebensführung der Menschen habe.
Das Internet zählt aus Sicht des BGH zu jenen Gütern, deren Ausfall sich "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Somit besteht ein Recht auf Schadensersatz, selbst dann, wenn der konkrete Schaden noch nicht nachgewiesen wurde.
Sehr schöne Sache. Damit ist das Internet rechtlich mit Wohnungen und Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Im konkreten Fall hat jemand seinen DSL-Provider verklagt, nachdem er im Zuge einer Tarifumstellung zwei Monate lang ohne Internetanschluss auskommen musste. Der Kläger forderte 50 Euro Schadensersatz für jeden internetfreien Tag. Wie viel Geld er nun wirklich bekommt, muss das Landesgericht Koblenz noch entscheiden.
Das Internet zählt aus Sicht des BGH zu jenen Gütern, deren Ausfall sich "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Somit besteht ein Recht auf Schadensersatz, selbst dann, wenn der konkrete Schaden noch nicht nachgewiesen wurde.
Sehr schöne Sache. Damit ist das Internet rechtlich mit Wohnungen und Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Im konkreten Fall hat jemand seinen DSL-Provider verklagt, nachdem er im Zuge einer Tarifumstellung zwei Monate lang ohne Internetanschluss auskommen musste. Der Kläger forderte 50 Euro Schadensersatz für jeden internetfreien Tag. Wie viel Geld er nun wirklich bekommt, muss das Landesgericht Koblenz noch entscheiden.
Geschnatter
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