Eilmeldung: EGMR verbietet Lachen
erschienen in der Kategorie Satire, am 16.05.2013
Als Beate Zschäpes Anwälte beim NSU Prozess den Antrag stellten, dass im Saal nicht gelacht werden dürfe, sorgte dies - ausgerechnet - für Gelächter. Der vorsitzende Richter Manfred Götzl nahm den Antrag nicht ernst. Deswegen klagten die Anwälte in Form eines Eilantrages vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).