Pay-TV: Funktionsweise, Technik und Verschlüsselung
ein Gastbeitrag von Simon Link, erschienen in der Kategorie Technik, am 10.10.2014

Pay-TV wird immer populärer und findet mehr und mehr Anklang in deutschen Haushalten. Doch was ist Pay-TV eigentlich genau und wie funktioniert das Ganze? Dieser Artikel versucht das Thema Pay-TV einfach darzustellen und geht dabei neben einer allgemeinen Erläuterung auch auf die technische Funktionsweise und auf Sicherheitsaspekte ein.
Wer Pay-TV-Kanäle empfangen will, schließt mit einem Pay-TV-Sender seiner Wahl einen Abo-Vertrag ab, für den er monatlich etwas bezahlen muss. Der größte und renommierteste Pay-TV-Anbieter in Deutschland ist übrigens "Sky" (früher "Premiere").
Pay-TV-Inhalte werden verschlüsselt übertragen. So wird sichergestellt, dass nicht jeder beliebige Zuschauer die Kanäle sehen kann, ohne dafür zu bezahlen. Nur wer die passende Entschlüsselungstechnik hat, ist in der Lage, die Sender zu dechiffrieren und anzusehen.
Wer ein Pay-TV-Paket bucht, bekommt vom jeweiligen Anbieter in der Regel eine Chipkarte (auch Smartcard genannt), welche zur Entschlüsselung der jeweils gebuchten Kanäle benötigt wird.
Zusätzlich zur Smartcard benötigt man noch ein so genanntes "Conditional Access Module", kurz "CAM". Beide Komponenten werden ineinander und dann in den vorhandenen TV-Receiver gesteckt. Das CAM bildet die Schnittstelle zwischen dem vom Pay-TV-Anbieter gesendeten Datenstrom (der die TV-Inhalte enthält) und der Smartcard, auf der die Nutzerdaten des Kunden gespeichert sind (z. B. welche Kanäle er sehen darf).
Die Aufgabe des CAM ist es hierbei, die ECMs innerhalb des Datenstroms herauszufiltern. Anschließend werden die benötigten Informationen zusammengeführt und der für die Entschlüsselung notwendige Schlüssel wird berechnet. Die Logik zur Errechnung des Passwortes bzw. Entschlüsselung der Inhalte wird also gleichermaßen auf das CAM und die Smartcard verteilt.
CAMs kann man übrigens frei im Handel kaufen - ohne die dazu passende Smartcard, die man vom Pay-TV-Anbieter erhält, nützen diese dem Käufer allerdings nichts. Nur wer über beide Komponenten verfügt, kann die Pay-TV-Inhalte entschlüsseln.
Die Smartcard wurde einfach einem Freund oder Bekannten übergeben, der diese in das CAM seines Receivers steckte und ab sofort auch als Nichtkunde alle Inhalte anschauen konnte. Aus diesem Grund führte Sky 2014 das sogenannten "Pairing" ein. Dabei wird die Smartcard nach erstmaligem Einstecken in das CAM des Receivers mit Letzterem "verheiratet" und funktioniert ab diesem Zeitpunkt nur noch im Zusammenspiel mit diesem einen Receiver. Ein Teilen der Smartcard, auch oftmals als "Cardsharing" bezeichnet, ist somit nicht mehr möglich.
Natürlich gibt es nie eine zu 100 Prozent sichere Verschlüsselungsmethode. So ist es nach wie vor durch bestimmte Methoden und Verfahren auch als Nichtkunde möglich, Pay-TV-Programme zu entschlüsseln. Dies ist allerdings nicht legal und stellt eine Straftat dar, weshalb darauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Ich hoffe, dass ich euch mit meinem Artikel einen kleinen Einblick in die Welt und Funktionsweise des Pay-TVs geben konnte und bedanke mich für die Möglichkeit diesen hier veröffentlichen zu dürfen.
Pay-TV: Begriffserklärung und Finanzierungskonzept
Der Begriff "Pay TV" stammt aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet übersetzt so viel wie "Bezahlfernsehen". Dabei geht es vor allem um die Finanzierungsart der jeweiligen Sender. Anders als bei öffentlich-rechtlichen oder privaten TV-Kanälen, die sich hauptsächlich über die Rundfunkgebühren oder Werbung finanzieren, sind für Pay-TV-Sender die monatlich von den Zuschauern zu entrichtenden Abobeiträge die Haupteinnahmequelle.Wer Pay-TV-Kanäle empfangen will, schließt mit einem Pay-TV-Sender seiner Wahl einen Abo-Vertrag ab, für den er monatlich etwas bezahlen muss. Der größte und renommierteste Pay-TV-Anbieter in Deutschland ist übrigens "Sky" (früher "Premiere").
Pay-TV als Motor des deutschen Fernsehmarktes
Bezahlfernsehen boomt in Deutschland. Im Zeitraum von 2009 bis 2014 hat sich die Zahl von Pay-TV-Kunden um circa fünfzig Prozent erhöht. Pay-TV wird heute als wachstumsstärkstes Segment im deutschen Fernsehmarkt angesehen. Katharina Behrends, Geschäftsführerin von NBC Universal Global Networks Deutschland, äußerte in einem Interview mit dem Tagesspiegel die Erwartung, dass "in wenigen Jahren jeder dritte Zuschauer ein Pay-TV-Abonnent sein wird". Im gleichen Artikel äußerte Frank Giersberg, Leiter im Bereich Marktentwicklung im Verband Privater Rundfunk und Telemedien, kurz VPRT: "Damit könnten wir auch in Deutschland vor einem neuen goldenen TV-Zeitalter stehen."Pay-TV aus technischer Sicht
Das Prinzip Pay-TV an sich ist leicht verständlich - man zahlt für das, was man sehen will. Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich aus technischer Sicht und warum ist es nicht möglich, dass jeder TV-Zuschauer mit Kabel- oder Satellitenanschluss die Pay-TV-Kanäle einfach empfangen und ansehen kann?Pay-TV-Inhalte werden verschlüsselt übertragen. So wird sichergestellt, dass nicht jeder beliebige Zuschauer die Kanäle sehen kann, ohne dafür zu bezahlen. Nur wer die passende Entschlüsselungstechnik hat, ist in der Lage, die Sender zu dechiffrieren und anzusehen.
Wer ein Pay-TV-Paket bucht, bekommt vom jeweiligen Anbieter in der Regel eine Chipkarte (auch Smartcard genannt), welche zur Entschlüsselung der jeweils gebuchten Kanäle benötigt wird.
Zusätzlich zur Smartcard benötigt man noch ein so genanntes "Conditional Access Module", kurz "CAM". Beide Komponenten werden ineinander und dann in den vorhandenen TV-Receiver gesteckt. Das CAM bildet die Schnittstelle zwischen dem vom Pay-TV-Anbieter gesendeten Datenstrom (der die TV-Inhalte enthält) und der Smartcard, auf der die Nutzerdaten des Kunden gespeichert sind (z. B. welche Kanäle er sehen darf).
Verschlüsselungsverfahren
Das bei Pay-TV verwendete Ver- und Entschlüsselungsprinzip ist im Grunde ganz einfach: Neben den normalen TV-Inhalten sendet der Pay-TV-Anbieter mit dem Datenstrom zusätzlich noch gesonderte Datenpakete an den Kunden. Diese werden ECMs genannt, wobei ECM für "Entitlement Control Message" steht. Mithilfe der ECMs und der der auf der Smartcard gespeicherten, kundenspezifischen Daten, können die zur Entschlüsselung notwendigen Passwörter berechnet werden.Die Aufgabe des CAM ist es hierbei, die ECMs innerhalb des Datenstroms herauszufiltern. Anschließend werden die benötigten Informationen zusammengeführt und der für die Entschlüsselung notwendige Schlüssel wird berechnet. Die Logik zur Errechnung des Passwortes bzw. Entschlüsselung der Inhalte wird also gleichermaßen auf das CAM und die Smartcard verteilt.
CAMs kann man übrigens frei im Handel kaufen - ohne die dazu passende Smartcard, die man vom Pay-TV-Anbieter erhält, nützen diese dem Käufer allerdings nichts. Nur wer über beide Komponenten verfügt, kann die Pay-TV-Inhalte entschlüsseln.
Pairing gegen Cardsharing und Betrugsversuche
Kreative Kunden kamen in der Vergangenheit auf die Idee, ihre Smartcard mit Freunden und Bekannten zu teilen. Dabei gingen vor allem Sky viele potenzielle Kunden und auch Umsatz verloren.Die Smartcard wurde einfach einem Freund oder Bekannten übergeben, der diese in das CAM seines Receivers steckte und ab sofort auch als Nichtkunde alle Inhalte anschauen konnte. Aus diesem Grund führte Sky 2014 das sogenannten "Pairing" ein. Dabei wird die Smartcard nach erstmaligem Einstecken in das CAM des Receivers mit Letzterem "verheiratet" und funktioniert ab diesem Zeitpunkt nur noch im Zusammenspiel mit diesem einen Receiver. Ein Teilen der Smartcard, auch oftmals als "Cardsharing" bezeichnet, ist somit nicht mehr möglich.
Natürlich gibt es nie eine zu 100 Prozent sichere Verschlüsselungsmethode. So ist es nach wie vor durch bestimmte Methoden und Verfahren auch als Nichtkunde möglich, Pay-TV-Programme zu entschlüsseln. Dies ist allerdings nicht legal und stellt eine Straftat dar, weshalb darauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Ich hoffe, dass ich euch mit meinem Artikel einen kleinen Einblick in die Welt und Funktionsweise des Pay-TVs geben konnte und bedanke mich für die Möglichkeit diesen hier veröffentlichen zu dürfen.
Vielen Dank an Simon Link, für diesen Gastbeitrag.
Geschnatter
1 Kommentar, selbst mitschnattern
Thomas Derks, am 22.03.2016 um 21:55 Uhr
Der Artikel ist sachlich nicht so ganz korrekt.
Zunächst mal ist das Pairing am sich nicht so ganz rechtlich in trockende Tücher so wie es zu lesen ist.
Zum zweiten vergesst ihr die restriktionen zu erwähnen wie z.b das man nicht wie früher eigene blu ray receiver im REGULÄREN abo nutzen kann und sich gemäss der privatkopieschranke private aufnahmen 1-1 auf bd zu machen.
Aufgeführt im § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG
Dort hat der Kunde ein Recht auf Privatkopie..das der Gesetzgeber sogar noch 2003 erweitert hat mit dem Zusatz auf 1-1 Kopie auf allen PRIVATEN Trägern.
SOMIT VERSTÖSST SKY GEGEN DIESES GESETZ.
Und es ist strafrechtlich nicht belangbar wenn man diese Restriktion umgeht für die rein private Nutzung im Sinne der Privatkopieschranke!!
Man verstösst lediglich gegen die Sky AGB die aber nicht geltendes Recht ersetzt.
Somit ist euer Artikel faktisch falsch!
Zunächst mal ist das Pairing am sich nicht so ganz rechtlich in trockende Tücher so wie es zu lesen ist.
Zum zweiten vergesst ihr die restriktionen zu erwähnen wie z.b das man nicht wie früher eigene blu ray receiver im REGULÄREN abo nutzen kann und sich gemäss der privatkopieschranke private aufnahmen 1-1 auf bd zu machen.
Aufgeführt im § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG
Dort hat der Kunde ein Recht auf Privatkopie..das der Gesetzgeber sogar noch 2003 erweitert hat mit dem Zusatz auf 1-1 Kopie auf allen PRIVATEN Trägern.
SOMIT VERSTÖSST SKY GEGEN DIESES GESETZ.
Und es ist strafrechtlich nicht belangbar wenn man diese Restriktion umgeht für die rein private Nutzung im Sinne der Privatkopieschranke!!
Man verstösst lediglich gegen die Sky AGB die aber nicht geltendes Recht ersetzt.
Somit ist euer Artikel faktisch falsch!
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